Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 27 vom 15.8.2024 Seite 883 bis 908
Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Pflegefachassistenz im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales |
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zugehörige Anlagen : |
Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Pflegefachassistenz im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
2124
Änderung der Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die
Pflegefachassistenz
im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- VIIB2-94.13.08-0000012 -
Vom 25. Juli 2024
1
Die
Anlagen 1 und 2 der Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Pflegefachassistenz
im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
vom 27. April 2021 (MBl. NRW. S. 248) erhalten die aus dem Anhang zu diesem
Runderlass ersichtliche Fassung.
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
- MBl. NRW. 2024 S. 884