Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 27 vom 15.8.2024 Seite 883 bis 908

Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Pflegefachassistenz im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage 1
Anlage 2
 

Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Pflegefachassistenz im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

2124

Änderung der Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Pflegefachassistenz
im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- VIIB2-94.13.08-0000012 -

Vom 25. Juli 2024

1
Die Anlagen 1 und 2 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung für die Pflegefachassistenz im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 27. April 2021 (MBl. NRW. S. 248) erhalten die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

- MBl. NRW. 2024 S. 884