Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 27 vom 15.8.2024 Seite 883 bis 908
Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildungen in der Ergotherapie, der Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, der Podologie, der pharmazeutisch-technischen Assistenz und der medizinisch- technischen Assistenz (Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe) |
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zugehörige Anlagen : |
Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildungen in der Ergotherapie, der Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, der Podologie, der pharmazeutisch-technischen Assistenz und der medizinisch- technischen Assistenz (Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe)
2124
Zweite Änderung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildungen in der
Ergotherapie, der Logopädie,
den Berufen in der Physiotherapie, der Podologie, der
pharmazeutisch-technischen Assistenz und der medizinisch-
technischen Assistenz
(Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe)
Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- VIIB2-94.13.08-0000012 -
Vom 25. Juli 2024
1
Die
Anlagen 1 und 2 der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildungen in der
Ergotherapie, der Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, der Podologie,
der pharmazeutisch-technischen Assistenz und der medizinisch-technischen
Assistenz vom 19. Oktober 2018 (MBl. NRW. S. 574), die durch Runderlass vom 19.
April 2021 (MBl. NRW. S. 261) geändert worden ist, erhalten die aus dem Anhang
zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
- MBl. NRW. 2024 S. 891