Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 27 vom 15.8.2024 Seite 883 bis 908
Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
702
Zweite
Änderung der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
– 813 –
Vom 1. August 2024
1
Die
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
vom 10. August 2023 (MBl. NRW. S. 913), die durch
Runderlass vom 27. Dezember 2023 (MBl. NRW. 2024 S. 109) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.
In Nummer 2.2 Buchstabe a wird die Angabe „allgemeine“ gestrichen und nach der
Angabe „Steuerfragen“ die Angabe „, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls
erfordern“ eingefügt.
2.
Nummer 4.2.2 wird wie folgt gefasst:
„4.2.2
Die
Beratungszeit ist im vollen Umfang in Anwesenheit der zu beratenden Person oder
der zu beratenden Gruppe durchzuführen. Auf Wunsch der zu Beratenden kann die
Beratung als Videokonferenz durchgeführt werden. Der erste Beratungstermin soll
als Beratung mit persönlicher Anwesenheit stattfinden.“
2
Dieser
Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das
Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
- MBl. NRW. 2024 S. 907