Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 27 vom 15.8.2024 Seite 883 bis 908

Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
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Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

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Zweite Änderung der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
– 813 –

Vom 1. August 2024

1
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Gründungsberatungen in Nordrhein-Westfalen – Beratungsprogramm Wirtschaft NRW vom 10. August 2023 (MBl. NRW. S. 913), die durch Runderlass vom 27. Dezember 2023 (MBl. NRW. 2024 S. 109) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 2.2 Buchstabe a wird die Angabe „allgemeine“ gestrichen und nach der Angabe „Steuerfragen“ die Angabe „, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern“ eingefügt.

2. Nummer 4.2.2 wird wie folgt gefasst:

4.2.2
Die Beratungszeit ist im vollen Umfang in Anwesenheit der zu beratenden Person oder der zu beratenden Gruppe durchzuführen. Auf Wunsch der zu Beratenden kann die Beratung als Videokonferenz durchgeführt werden. Der erste Beratungstermin soll als Beratung mit persönlicher Anwesenheit stattfinden.“

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

- MBl. NRW. 2024 S. 907