Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 28 vom 22.8.2024 Seite 909 bis 918
Erweiterung des Kurgebietes des staatlich anerkannten Luftkurortes Schmallenberg |
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zugehörige Anlagen : |
Erweiterung des Kurgebietes des staatlich anerkannten Luftkurortes Schmallenberg
21281
Erweiterung des Kurgebietes
des staatlich anerkannten Luftkurortes Schmallenberg
Verfügung
der Bezirksregierung Arnsberg
24.04.03
Vom 11. Juli 2024
Mit Verfügung vom 11. Juli 2024 habe ich aufgrund der §§ 1, 2, 3, 11 und 21 des Kurortegesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), das zuletzt durch Artikel 77 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122) geändert worden ist, der Stadt Schmallenberg die Erweiterung des Kurgebietes
des staatlich anerkannten Luftkurortes Schmallenberg (Kernstadt)
genehmigt und die geänderten Kurgebietsgrenzen festgesetzt.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Kurgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.
- MBl. NRW. 2024 S. 910