Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 21 vom 5.5.2025 Seite 645 bis 654
| Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet (RL AWBZ) |
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Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet (RL AWBZ)
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Zweite
Änderung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren
im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet
(RL AWBZ)
Gemeinsamer
Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales,
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Vom 9. April 2025
1
In der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im
Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet vom 6. Mai 2024 (MBl. NRW. S. 913), die zuletzt durch Runderlass
vom 5. Februar 2025 (MBl. NRW. S. 382) geändert
worden ist, werden die Nummern 6.4.1 und 6.4.2 aufgehoben.
2
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. März 2025 in Kraft.
- MBl. NRW. 2025 S. 650