Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2025 Nr. 28 vom 18.6.2025 Seite 861 bis 888
| Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Landeshaushalts 2025 |
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| zugehörige Anlagen : |
Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Landeshaushalts 2025
II.
Bekanntgabe der Zuweisungen
an Gemeinden und Gemeindeverbände
nach Maßgabe des Landeshaushalts 2025
Gemeinsame Bekanntmachung
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
- 303-55.30.04.03-000001-2025-0003829 -
und des Ministeriums der Finanzen
- H 1400-17-2025-I.1 -
Vom 6. Juni 2025
Gemäß § 22 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2025 vom 19. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1234) geben wir in der Anlage die haushaltsmäßige Zuordnung und die Zweckbestimmung mit den Haushaltsansätzen für die Zuweisungen bekannt, die den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Maßgabe des Landeshaushalts für das Haushaltsjahr 2025 auf Grundlage des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2025 vom 19. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1256) gewährt werden sollen.
- MBl. NRW. 2025 S. 867