Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 94 vom 11.9.2025

Verleihung der Artbezeichnung Luftkurort für den Ortsteil Levern der Gemeinde Stemwede
Amtlich verbindliche PDF Fassung

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zugehörige Anlagen :
Anlage 1 - Textliche Fassung
Anlage 2 - Zeichnerische Darstellung
 

Verleihung der Artbezeichnung Luftkurort für den Ortsteil Levern der Gemeinde Stemwede

21281

Verleihung der Artbezeichnung Luftkurort
für den Ortsteil Levern der Gemeinde Stemwede

Verfügung
der Bezirksregierung Detmold
24.04.03-018

Vom 15. Juli 2025

Aufgrund des § 11 des Gesetzes über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz – KOG) vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8) in der derzeit geltenden Fassung habe ich der Gemeinde Stemwede für den Ortsteil Levern das Prädikat Luftkurort verliehen.

Da die Verleihung des Prädikates Luftkurort im Wege der Höherstufung vom Erholungsort erfolgte, wurde das Prädikat Erholungsort gleichzeitig widerrufen.

Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung und zeichnerische Darstellung des Kurgebietes sind Bestandteile der Verfügung.

MB.NRW 2025 Nr. 94