Ministerialblatt (MB.NRW)
Ausgabe 2025 Nr. 187 vom 10.12.2025

Erste Änderung des Runderlasses „Berufskolleg - Unterricht in Justizvollzugsanstalten“
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Erste Änderung des Runderlasses „Berufskolleg - Unterricht in Justizvollzugsanstalten“

22303

Erste Änderung
des Runderlasses „Berufskolleg - Unterricht in Justizvollzugsanstalten“

Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums der Justiz und
des Ministeriums für Schule und Bildung

Vom 28. November 2025

1
Der gemeinsame Runderlass „Berufskolleg - Unterricht in Justizvollzugsanstalten“ des Justizministeriums und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 25. Juli 2016 (MBl. NRW. S. 506) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1.1 wird die Angabe „(§ 40 Absatz 2 JStVollzG NRW)“ durch die Angabe „(§ 29 Absatz 2 JStVollzG NRW in Verbindung mit § 29 Absatz 1 bis 4 StVollzG NRW)“ und die Angabe „49“ durch die Angabe „35“ ersetzt.

2. In Nummer 1.2 wird die Angabe „16 Absatz 1 Nummer 1“ durch die Angabe „42 Absatz 2 Nummer 4“ ersetzt.

3. Nummer 2.2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 4 wird die Angabe „122“ durch die Angabe „66“ ersetzt.

b) Satz 6 wird gestrichen.

2
Dieser Gemeinsame Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

MB.NRW 2025 Nr. 187