Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1998 Nr. 64 vom 13.11.1998 Seite 1147 bis 1166
Festlegung der Rohbaukosten und des Stundensatzes gem. Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung |
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Festlegung der Rohbaukosten und des Stundensatzes gem. Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Festlegung der Rohbaukosten und des Stundensatzes
gem. Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Bekanntmachung des Ministeriums
für Bauen und Wohnen
des Landes Nordrhein-Westfalen
v. 1.10.1998 - II A 2 - 66.2
Gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1980 (GV. NW. S. 924), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Februar 1998 (GV. NW. S. 166) - SGV. NW. 2011 -, wird bekanntgemacht:
1. Die bei der Berechnung von Gebühren in baurechtlichen Angelegenheiten anzuwendenden Rohbauwerte bleiben gegenüber den in der Anlage 1 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung festgelegten Rohbauwerten für das Jahr 1999 unverändert.
2. Der Stundensatz für das Jahr 1999 beträgt DM 116,00.
- Diese Bekanntmachung gilt ab 01.1.1999. Ab diesem Datum ist die Bekanntmachung vom 29.8.1996 (MBl. NW. S. 1626) nicht mehr anzuwenden.
MBL. NW.1998 S. 1160