Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 19 vom 13.4.1999 Seite 335 bis 348
Personenstandswesen Fortbildungsveranstaltungen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln |
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Personenstandswesen Fortbildungsveranstaltungen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln
II.
Innenministerium
Personenstandswesen
Fortbildungsveranstaltungen in den
Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln
RdErl. d. Innenministeriums v. 10. 3.1999 - I A 3/14-66.12
Für die im Personenstandswesen tätigen Bediensteten der Kreise und kreisfreien Städte in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln werden im Jahre 1999 vom Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V. Fortbildungsveranstaltungen nach nachstehendem Plan durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Beamte gemäß § 48 Abs. 1 der Laufbahnverordnung verpflichtet sind sich fortzubilden, damit sie den steigenden Anforderungen ihres Amtes gewachsen sind. Auch die übrigen im Personenstandswesen tätigen Bediensteten sollten von dieser Fortbildungsmöglichkeit Gebrauch machen. Um dies unter Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes allen Bediensteten zu ermöglichen, kann auch eine Fortbildungsveranstaltung in einem Nachbarkeis besucht werden.
Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen 1999 ist im Hinblick auf die umfangreichen und grundlegenden neuen gesetzlichen Regelungen zur Kindschaftsrechtsreform, die 1998 in Kraft getreten sind, dringend angeraten. Sie liegt im dienstlichen Interesse; deshalb werden die Gemeinden und Kreise gebeten, die im Personenstandswesen tätigen Bediensteten zu diesen Schulungen zu entsenden (vgl. auch § 85 Satz 2 Halbsatz 2 des Landesbeamtengesetzes). Die durch die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen entstehenden Kosten werden vom Dienstherrn getragen.
Ich würde es begrüßen, wenn die Leitungen der kommunalen Aufsichtsbehörden über die Standesämter bei diesen Fortbildungsveranstaltungen anläßlich der Eröffnung oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt vertreten wären. Auch die Bezirksregierungen werden gebeten, den Fortbildungsveranstaltungen, z.B. durch gelegentliche Entsendung der zuständigen Dezernentin oder des zuständigen Dezernenten, ihre Aufmerksamkeit zu widmen.
Für die Fortbildungsveranstaltungen 1999 sind folgende Themen vorgesehen:
a) 1. Schulungsreihe:
Das neue Kindschaftsrecht in der Praxis. Schwerpunkte:
Namenserteilung, Abstammungsurkunde
b) 2. Schulungsreihe:
§ 94 BVFG sowie Besprechung von Erlassen, neuen familien- und personenstandsrechtlichen Gerichtsentscheidungen und von praktischen Fällen.
Die Teilnehmer werden gebeten, die Texte der Rechts- und Verwaltungsvorschriften mitzubringen sowie Einzelfragen den Fachberatern möglichst bereits zwei Wochen vor der Tagung mitzuteilen.
Termine für die
Fortbildungsveranstaltungen 1999
I. Regierungsbezirk Düsseldorf
Arbeitskreis I/I |
Kreisfreie Stadt Düsseldorf und Kreis Mettmann |
1. Schulung |
Düsseldorf, Rathaus, Marktplatz |
2. Schulung |
Mettmann, Kreishaus |
Arbeitskreis I/2 |
Kreisfreie Stadt Mönchengladbach und Kreis Neuss |
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Rommerskirchen, Begegnungsstätte Alte Schule, Sebastianusstr. 42 |
Arbeitskreis I/3 |
Kreisfreie Stadt Krefeld und Kreis Viersen |
1. Schulung |
Schwalmtal, Rathaus Waldniel |
2. Schulung |
Willich, Schloss Neersen |
Arbeitskreis I/4 |
Kreisfreie Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal |
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Solingen, Dienstgebäude Schlagbaumer Str. 126-128, Sitzungssaal |
Arbeitskreis I/5 |
Kreisfreie Städte Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen |
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Oberhausen, Rathaus Innenstadt |
Arbeitskreis I/6 |
Kreis Wesel |
1. Schulung |
Wesel, Kreishaus |
2. Schulung |
Xanten, Rathaus |
Arbeitskreis I/7 |
Kreis Kleve |
1. Schulung |
Weeze, Gemeindeverwaltung, Cyrierkusplatz 13 |
2. Schulung |
Goch, Stadtverwaltung, Markt 2 |
II. Regierungsbezirk Köln
Arbeitskreis II/1 |
Kreisfreie Städte Köln und Leverkusen, Rheinisch-Bergischer Kreis |
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Köln, Rathaus, Spanischer Bau, Portalsgasse, Raum 121 |
Arbeitskreis II/2 |
Kreisfreie Stadt Bonn, Kreis Euskirchen und Rhein-Sieg-Kreis |
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Bonn, Stadthaus Berliner Straße, Ratssaal |
Arbeitskreis II/3 |
Oberbergischer Kreis |
1. Schulung |
Bergneustadt, Feuerwehrgerätehaus, Wiedenest |
2. Schulung |
Gummersbach, Kreishaus |
Arbeitskreis II/4 |
Kreisfreie Stadt Aachen, Kreise Aachen und Heinsberg |
1. Schulung |
Aachen, Rathaus, Am Markt |
2. Schulung |
Heinsberg, Kreishaus |
Arbeitskreis II/5 |
Kreis Düren und Erftkreis |
1. Schulung |
Bergheim, Kreishaus |
2. Schulung |
Düren, Kreishaus |
Beginn der Veranstaltungen jeweils um 14.00 Uhr, Ende zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr
Schulungsleiter zu II/1 und II/2 Frau Helga Kraus
Schulungsleiter zu I/1 und I/2 Frau Anneliese Kopp
Schulungsleiter zu I/5 und I/6 Herr Hans Schmidt und Herr Heiko Martin
Schulungsleiter zu II/3 und II/4 Herr Helmut Westenburger und Frau Beate Anefeld
Schulungsleiter zu I/3, I/4, I/7 und II/5 Herr Klaus Bachtenkirch
- MBl. NRW. S. 346