Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 1999 Nr. 32 vom 1.6.1999 Seite 597 bis 626
Geschäftsordnung der Koordinierungsgruppe der Landesregierung für Großschadensereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle |
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Geschäftsordnung der Koordinierungsgruppe der Landesregierung für Großschadensereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle
20020
2151
Geschäftsordnung
der Koordinierungsgruppe der Landesregierung
für Großschadensereignisse
unterhalb der Katastrophenschwelle
Bek. d. Innenministeriums v. 6.5.1999 –
II C 1 – 2330
Die Bek. v. 28.1.1993 (SMBl. NRW. 20020) wird wie folgt geändert:
1.
Die Überschrift wird wie folgt gefaßt:
Geschäftsordnung der Koordinierungsgruppe der Landesregierung für Großschadensereignisse und großflächige Gefahrenlagen.
2.
Das Aktenzeichen lautet:
II C 1 - 2330.
3.
In Nr. 1 Satz 1 werden die Wörter "unterhalb der Katastrophenschwelle" sowie die zugehörige Fußnote gestrichen.
4.
In Nr. 3 erhält der dritte Spiegelstrich folgende Fassung:
Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport
Der fünfte Spiegelstrich wird wie folgt gefaßt:
Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit
Der sechste Spiegelstrich erhält folgende Fassung:
Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr
5.
In Nr. 5.2 wird die Zahl 330 durch 182 ersetzt.
MBl. NRW. 1999 S. 625.