Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 3 vom 17.1.2001 Seite 47 bis 72

Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr
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Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr

20020

Vertretung
des Landes Nordrhein-Westfalen in
privatrechtlichen Angelegenheiten im
Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und
Mittelstand, Energie und Verkehr

RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr
v. 7.12.2000 -I C 4/43-1.4-

Mein RdErl. v. 14.2.1995 (SMBl. NRW.20020) wird mit Wirkung zum 1.1.2001 wie folgt geändert:

1.
Der Einleitungssatz wird nach dem Wort "Bestimmungen" wie folgt neu gefasst:

"im Rahmen des jeweils übertragenen Aufgabengebietes delegiert:".

2.
Ziffer 1.1 wird wie folgt neu gefasst:

"auf die Bezirksregierung Arnsberg für den Aufgabenbereich Bergverwaltung, auf das Materialprüfungsamt und den Landesbetrieb Straßenbau".

3.
In Ziffer 1.123 wird "30000,-DM" durch "15000 EURO" ersetzt.

4.
Ziffer 1.2 wird wie folgt neu gefasst:

"auf den Landesbetrieb Geologischer Dienst und den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen".

5.
Ziffer 3 wird wie folgt neu gefasst:

"für den Bereich der außergerichtlichen Vertretung auf die Bezirksregierung Arnsberg für den Aufgabenbereich Bergverwaltung sowie auf das Materialprüfungsamt, den Landesbetrieb Straßenbau, den Landesbetrieb Geologischer Dienst und den Landesbetrieb Mess- und Eichwesen für sämtliche ihnen übertragenen Aufgaben.

6.
Der vorletzte Absatz wird wie folgt neu gefasst:

"Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr, dieses vertreten durch........................".

MBl. NRW. 2001 S. 50