Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 43 vom 29.10.2003 Seite 1149 bis 1166

Jahresabschlüsse 2001 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 06.10.2003 - 06.00 - 00
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Jahresabschlüsse 2001 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime und der Krankenhauszentralwäschereien Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 06.10.2003 - 06.00 - 00

Landschaftsverband Rheinland

Jahresabschlüsse 2001
der Rheinischen Heilpädagogischen Heime
und der Krankenhauszentralwäschereien

Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland
v. 06.10.2003 - 06.00 - 00

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat in ihrer Sitzung am 28.11.2002 die Jahresabschlüsse 2001 der Rheinischen Heilpädagogischen Heime Bedburg-Hau, Bonn, Düren, Langenfeld und Viersen sowie den Jahresabschluss 2001 der Krankenhauszentralwäschereien festgestellt und über die Verwendung des Gewinns oder die Behandlung des Verlustes wie folgt beschlossen:

1
Verwendung der Bilanzgewinne bzw. des Jahresüberschuss

1.1
HPH Bedburg-Hau

Der Bilanzgewinn in Höhe von 30.597,75 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.2
HPH Bonn

Der Jahresüberschuss in Höhe von 86.104,95 DM wird dem Gewinnvortrag des Jahres 2000 in Höhe von 241.384,02 DM zugeschlagen. Der daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 327.488,97 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.3
HPH Düren

Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.609,05 DM wird dem Gewinnvortrag des Jahres 2000 in Höhe von 31.134,31 DM zugeschlagen. Der daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 36.743,36 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.4
HPH Langenfeld

Der Jahresüberschuss in Höhe von 38.613,09 DM wird dem Gewinnvortrag des Jahres 2000 in Höhe von 12.785,65 DM zugeschlagen. Der daraus resultierende Bilanzgewinn in Höhe von 51.398,74 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.

1.5
HPH Viersen

Der Bilanzgewinn in Höhe von 83.241,84 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.

2
Vortrag des Bilanzverlustes

Der Bilanzverlust der Krankenhauszentralwäschereien zum 31.12.2001 in Höhe von 45.317,36 DM (23.170,40 €) wird auf das Wirtschaftsjahr 2002 vorgetragen.

Die abschließenden Vermerke der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen über die Jahresabschlussprüfungen werden nachfolgend wiedergegeben:

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bedburg-Hau

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses  zum 31.12.2001 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG
hat am 28.06.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

“Wir haben den Jahresabschluss des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bedburg-Hau unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Herne, den 10. Juni 2003

Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

gez.   H i l l i g w e g



Rheinisches Heilpädagogisches Heim Bonn

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses  zum 31.12.2001 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG
hat am 21.06.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

“Wir haben den Jahresabschluss des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Bonn, Bonn, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Herne, den 25. August 2003

Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

gez.   H i l l i g w e g

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Düren

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses  zum 31.12.2001 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG
hat am 12.07.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

“Wir haben den Jahresabschluss des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Düren, Düren, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte grundsätzlich nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Herne, den 25. August 2003

Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

gez.   H i l l i g w e g

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Langenfeld

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2001 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhandgesellschaft mbH
hat am 18.07.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Langenfeld für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2001 bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Herne, den 10. Juni 2003

Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

gez.   H i l l i g w e g

Rheinisches Heilpädagogisches Heim Viersen

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2001 beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhandgesellschaft mbH
hat am 18.07.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

“Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes Viersen für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2001 bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rheinischen Heilpädagogischen Heimes.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Rheinischen
Heilpädagogischen Heimes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Herne, den 10. Juni 2003

Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

gez.   H i l l i g w e g

Krankenhauszentralwäschereien
des Landschaftsverbandes Rheinland

Bestätigungsvermerk

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2001 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG Treuhandgesellschaft mbH hat am 17.07.2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Krankenhauszentralwäschereien des Landschaftsverbandes Rheinland für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Werkleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Krankenhauszentralwäschereien sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage der Krankenhauszentralwäschereien. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Krankenhauszentralwäschereien und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Herne, den 10. Juni 2003

Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

gez.   H i l l i g w e g

Die Jahresabschlüsse sowie die Lageberichte können an sieben Tagen, gerechnet vom Tag der Veröffentlichung, während der Dienststunden, 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr beim Landschaftsverband Rheinland, Köln-Deutz, Kennedy-Ufer 2, Zimmer C 418 eingesehen werden.

Köln, den 6.10.2003

Der Direktor
des Landschaftsverbandes Rheinland

M o l s b e r g e r

- MBl. NRW. 2003 S. 1161