Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 7 vom 17.2.2003 Seite 177 bis 198
Dem SPNV-Finanzierungsplan NRW 2003 liegt als bedarfsgerechtes SPNV-Angebot der Integrale Taktfahrplan Nordrhein-Westfalen Stufe 2 (ITF2) für das Jahr 2003 zugrunde. Das Verkehrsvolumen von 98,856 Mio. Zug-Kilometer verteilt sich wie folgt auf die Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen: |
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Normkopf Norm Normfuß |
zugehörige Anlagen : |
Dem SPNV-Finanzierungsplan NRW 2003 liegt als bedarfsgerechtes SPNV-Angebot der Integrale Taktfahrplan Nordrhein-Westfalen Stufe 2 (ITF2) für das Jahr 2003 zugrunde. Das Verkehrsvolumen von 98,856 Mio. Zug-Kilometer verteilt sich wie folgt auf die Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen:
I.
SPNV-Finanzierungsplan
2003
nach § 11 des Gesetzes über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
- SPNV-Finanzierungsplan NRW 2003 -
RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie
und Landesplanung v. 30.12.2002 – VB 4 – 50 – 51/01 -
1
Finanzbedarf und Finanzmittelbereitstellung
|
Mio. Zug-km 2003
(gerundete Werte) |
Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr |
42,890 |
Verkehrsverbund
Rhein-Sieg |
16,496 |
Aachener
Verkehrsverbund |
4,845 |
Verkehrsgemeinschaft
Ruhr-Lippe |
10,513 |
Zweckverband
SPNV Münsterland |
8,764 |
Verkehrsverbund
Ostwestfalen-Lippe |
6,104 |
Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter
|
3,194 |
Zweckverband
Personennahverkehr Westfalen-Süd |
2,935 |
Nahverkehrszweckverband
Niederrhein |
3,114 |
Summe |
98,856 |
Die Finanzmittel
enthalten einen Anteil von 2 Euro je Zug-Kilometer als Pauschale für die Fahrzeugvorhaltekosten.
|
Mio. Euro 2003 |
Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr |
302,546 |
Verkehrsverbund
Rhein-Sieg |
122,438 |
Aachener
Verkehrsverbund |
32,643 |
Verkehrsgemeinschaft
Ruhr-Lippe |
76,147 |
Zweckverband
SPNV Münsterland |
61,643 |
Verkehrsverbund
Ostwestfalen-Lippe |
42,396 |
Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter
|
22,191 |
Zweckverband
Personennahverkehr Westfalen-Süd |
19,961 |
Nahverkehrszweckverband
Niederrhein |
21,540 |
Summe |
701,505 |
2
Bedarfsgerechtes SPNV-Angebot
Kriterien für Umfang und Ausgestaltung eines
bedarfsgerechten SPNV-Angebotes, das dem Finanzbedarf
(Nr. I) zu Grunde liegt, sind einerseits die gegenwärtige und in näherer
Zukunft zu erwartende Nachfrage nach SPNV-Leistungen
in Nordrhein-Westfalen, andererseits Mindestanforderungen an die
Bedienungshäufigkeit und Betriebszeiten von SPNV-Linien.
Der Fahrgast soll im Regelfall über einen Sitzplatz verfügen. Stehplätze sind
in Spitzenstunden und für kurze Reisezeiten zu berücksichtigen.
In Nordrhein-Westfalen kommen folgende Schienenpersonennahverkehrsprodukte zum
Einsatz: Regionalexpresszüge (RE), Regionalbahnen (RB) und S-Bahnen. Die
Regionalexpresszüge bilden ein Netz schneller Verbindungen zwischen Ober- und
Mittelzentren. Regionalbahnen sind Zubringerlinien zu Ober- und Mittelzentren
im Ballungsraum und in den Regionen. Die S-Bahn bietet häufige und schnelle
Verbindungen zwischen Vororten und Zentren der Ballungsräume.
Landesweit gilt die Regel einer stündlichen Bedienung aller Haltepunkte und
Bahnhöfe. Im Ballungsraum verdichtet sich die Bedienung tagsüber zu 2 Zügen pro
Stunde und Richtung auf nachfragestarken Abschnitten. Am Tagesrand und an
Wochenenden gelten folgende Betriebszeiten: Montag – Freitag erste Ankünfte in
wichtigen Zentren vor 06.00 Uhr, letzte Abfahrten nach 20.00 Uhr. Samstag erste
Ankünfte vor 07.00 Uhr, letzte Abfahrten nach 16.00 Uhr, danach 2 Stunden-Takt
auf nachfrageschwachen Strecken, letzte Abfahrten nach 20.00 Uhr. Sonntag 1-
oder 2-Stunden-Takt, erste Ankünfte vor 10.00 Uhr, letzte Abfahrten nach 20.00
Uhr.
Die S-Bahn verkehrt in der Regel mit 3 Zügen
pro Stunde und Richtung. In den Abendstunden und am Wochenende verkehrt die
S-Bahn im Halbstundentakt.
Das bedarfsgerechte SPNV-Angebot 2003 ist nach den
vorgenannten Kriterien gemeinsam von Land und Zweckverbänden in der
Arbeitsgemeinschaft „Integraler Taktfahrplan“ vereinbart worden. Es ergibt sich
im Einzelnen aus den als Anlage 1 beigefügten Linienblättern und dem
Liniennetzplan 2003 (Anlage 2).
3
Grundsätze der Fahrplangestaltung
Der Integrale Taktfahrplan hat als maßgebliches
Fahrplankonstruktionsprinzip für Nordrhein-Westfalen über den Takt einzelner
Linien hinaus die Vertaktung aller auf dem Reiseweg nacheinander in Anspruch
genommener Verkehrsmittel zum Ziel. In dieses System sind grundsätzlich alle
Nahverkehrsmittel und die Fernbahnverkehre eingebunden. Der Integrale Taktfahrplan
wird damit zur Klammer für alle Planungsüberlegungen in den Regionen und fügt
sie zu einem Ganzen zusammen. Ziel ist ein attraktives Verkehrssystem, in dem
der Kunde schnell reist und sich leicht zurecht
findet.
Das Angebot des SPNV ist generell nach den folgenden Grundsätzen des Integralen
Taktfahrplanes zu planen und zu betreiben:
- alle Linien
verkehren im Takt,
- die Züge in Richtung und
Gegenrichtung aller Linien
kreuzen sich grundsätzlich zur
selben Minute (sog. Sym-
metriezeit),
- die
Fahrpläne der Linien sind so gelegt, dass in Knotenbahn-
höfen kurze Übergangszeiten zwischen den Zügen
gewähr-
leistet sind.
Die Zeitlagen, die Anschlussverbindungen sowie die
Festlegung der Haltepunkte haben diesen Grundsätzen zu folgen.
Die Planung des Integralen Taktfahrplanes 2003 ist in der Netzgraphik (Anlage
3) dargestellt.
- MBl. NRW.
2003 S. 181