Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2003 Nr. 10 vom 20.3.2003 Seite 245 bis 276
Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe - Jahresrechnung 2001 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2001
Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe - Jahresrechnung 2001 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2001
II.
Bekanntmachung
des LandschaftsverbandesWestfalen-Lippe
- Jahresrechnung 2001 und Schlussbericht
des Rechnungsprüfungsausschussesfür
das Haushaltsjahr 2001
Die
Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe hat am 20. Februar 2003 folgenden
Beschluss gefaßt:
„1. Die Landschaftsversammlung nimmt die geprüfte Jahresrechnung für
das Haushaltsjahr 2001 und den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 13.01.2003 zur Kenntnis.
Die Haushaltsrechnung 2001 - Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt - schließt wie folgt
ab:
Bereinigte Soll-Einnahmen4.794.894.478,27
DM
Bereinigte Soll-Ausgaben4.794.894.478,27
DM
Fehlbetrag0,00
DM
2. Die
Landschaftsversammlung erteilt dem Direktor des Landschaftsverbandes Entlastung.“
Der vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß § 94 (2) der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 23 (2) der
Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 10 der
Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe öffentlich bekannt
gemacht.
Die Jahresrechnung 2001 mit Rechenschaftsbericht sowie der
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der
Jahresrechnung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr
2001 liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 24.03.bis 01.04.2003 während der
Dienststunden, jeweils montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und
freitags bis 12.30 Uhr, im Verwaltungsgebäude des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe in Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz
1, Block D, Zimmer 295, öffentlich aus.
Münster, den 24. Februar 2003
WolfgangS c h ä f e r
Direktor des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
-
MBl. NRW. 2003 S. 274
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