Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 35 vom 1.9.2003 Seite 897 bis 922

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz II-6 - 72.40.32 v. 15.07.2003
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Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz II-6 - 72.40.32 v. 15.07.2003

7861

Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen
für die Förderung einer markt- und
standortangepassten Landbewirtschaftung

RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz II-6 - 72.40.32
v. 15.07.2003

Mein RdErl. v. 18.11.2002 (SMBl. NRW. 7861) wird wie folgt geändert:

1
In Nummer 10.1.7 wird die Angabe „0,3 Hektar“ ersetzt durch die Angabe „0,1 Hektar“.

2
Nummer 11.1.3 erhält folgende Fassung:

„bei der Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Dauergrünland (Nr. 9.1.3)
je Hektar umzuwandelnde Ackerfläche: 429 Euro,

bei der Umwandlung von Ackerland mit einer Ertragsmesszahl (EMZ) von mindestens 60 in extensiv zu nutzendes Dauergrünland (Nr. 9.1.3) in gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten
je Hektar umzuwandelnde Ackerfläche: 574 Euro.“

3
In Nummer 18.2.1 wird das Wort „Hauptfutterfläche“ ersetzt durch das Wort „Dauergrünlandfläche“.

4
In Nummer 18.7.6 erhält Satz 1 folgende Fassung:

„Bei sonstigen Verstößen gegen gesamtbetriebliche Auflagen, die nicht in Flächeneinheiten gemessen oder Teilflächen zugeordnet werden können (insb. Maßnahmen gemäß Nr. 12.1), kann für die gesamte nach dieser Richtlinie geförderte Fläche des Betriebes der Antrag auf Zuwendung für das betroffene Verpflichtungsjahr abgelehnt oder eine bereits gewährte Zuwendung zurückgefordert werden .“

5
In der Anlage 1 wird unter a) Nr. 2 folgender Umrechnungsschlüssel ergänzt:

„Puten 0,020 GVE“.

6
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1.7.2003 in Kraft.

- MBl. NRW. 2003 S. 905