Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 31 vom 25.11.2008 Seite 679 bis 688

 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Aufbereitung und technische Umsetzung, den Vertrieb und den Bezug der Inhalte von Fern- und Verbundstudien sowie von Gebühren nach den §§ 9 bis 11 StKFG und deren Übertragung auf die Fernuniversität in Hagen, auf die Fachhochschule Gelsenkirchen sowie auf die an den Verbundstudien teilnehmenden Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

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Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die
Aufbereitung und technische Umsetzung, den Vertrieb
und den Bezug der Inhalte von Fern- und Verbundstudien sowie
von Gebühren nach den §§ 9 bis 11 StKFG und deren
Übertragung auf die Fernuniversität in Hagen,
auf die Fachhochschule Gelsenkirchen sowie
auf die an den Verbundstudien teilnehmenden Fachhochschulen
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Vom 10. November 2008

 

Auf Grund des § 6 Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz (StBAG NRW) vom 21. März 2006 (GV. NRW. S. 119), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Neuregelung des Kunsthochschulrechts vom 13. März 2008 (GV. NRW. S. 195), wird verordnet:

 

Artikel 1

 

Die Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die Aufbereitung und technische Umsetzung, den Vertrieb und den Bezug der Inhalte von Fern- und Verbundstudien sowie von Gebühren nach den §§ 9 bis 11 StKFG und deren Übertragung auf die Fernuniversität in Hagen, auf die Fachhochschule Gelsenkirchen sowie auf die an den Verbundstudien teilnehmenden Fachhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Fern- und Verbundstudien – RVO NRW) vom 17. Oktober 2003 (GV. NRW. S. 615) wird wie folgt geändert:

 

In § 6 Satz 2 wird die Angabe „30. November 2008“ ersetzt durch die Angabe „31. März 2009“.

 

Artikel 2

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 10. November 2008

 

 

Der Minister
für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie
des Landes Nordrhein-Westfalen

Prof. Dr. Andreas  P i n k w a r t

 

GV. NRW. 2008 S. 684