Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2009 Nr. 12 vom 8.5.2009 Seite 265 bis 294

 

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LadenöffnungsVO)

7113

Zweite Verordnung zur Änderung
der Verordnung
zur Durchführung des
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(LadenöffnungsVO)

 

Vom 22. April 2009

 

Auf Grund der §§ 6 Absatz 3 und 9 Absatz 3 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516) wird verordnet:

 

Artikel 1

 

Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21. November 2006 (GV. NRW. S. 527), geändert durch Verordnung vom 1. April 2008 (GV. NRW. S. 372), wird wie folgt geändert:

 

Die Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:

a) Im Abschnitt „Regierungsbezirk Detmold“ wird die Angabe zur Stadt Preußisch Oldendorf wie folgt gefasst:

„in der Stadt Preußisch Oldendorf die Stadtteile Börninghausen, Holzhausen und Preußisch Oldendorf“.

 

b) Im Abschnitt „Regierungsbezirk Düsseldorf“ wird nach der Angabe zur Stadt Wesel die folgende Angabe eingefügt:

„in der Gemeinde Wachtendonk der Historische Stadtkern und der Friedensplatz“.

 

c) Im Abschnitt „Regierungsbezirk Köln“ werden

aa) die Angabe zur Gemeinde Gangelt wie folgt gefasst: „Gemeinde Gangelt“

bb) die Angabe zur Stadt Leichlingen wie folgt gefasst: „Stadt Leichlingen“

cc) die Angabe zur Gemeinde Waldfeucht wie folgt gefasst: „Gemeinde Waldfeucht“.

 

Artikel 2

 

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 22. April 2009

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

Dr. Jürgen  R ü t t g e r s

 

Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

Christa  T h o b e n

 

GV. NRW. 2009 S. 269