Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 10 vom 7.4.2004 Seite 145 bis 156
Gesetz zur Änderung des Landestierkörperbeseitigungsgesetzes
7831
Gesetz
zur Änderung des
Landestierkörperbeseitigungsgesetzes
Vom
30. März 2004
Der Landtag hat das folgende Gesetz
beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz
zur Änderung des
Landestierkörperbeseitigungsgesetzes
Artikel
1
Das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen - Landestierkörperbeseitigungsgesetz (LTierKBG) vom 15. Juli 1976 (GV. NRW. S. 267), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. April 2002 (GV. NRW. S. 160), wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 werden nach der Angabe „(BGBl. I S. 2313)“ die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. April 2001 (BGBl. I S. 523), geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1215)“ angefügt.
2. In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „vom Regierungspräsidenten“ durch die Wörter „von der Bezirksregierung“ ersetzt.
3. In § 3 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter „vom Regierungspräsidenten“ durch die Wörter „von der Bezirksregierung“ ersetzt.
4. In § 3 Abs. 3 Satz 4 werden die Wörter „der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ durch die Wörter „das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ ersetzt.
5. In § 3 Abs. 4 werden die Wörter „Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ durch die Wörter „Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ ersetzt.
6. In § 4 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „Der Regierungspräsident“ durch die Wörter „Die Bezirksregierung“ ersetzt.
7. In § 4 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „Er“ durch das Wort „Sie“ ersetzt.
8. In § 4 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1253)“ durch die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830)“ ersetzt.
9. In § 5 Abs. 4 werden die Wörter „Der Regierungspräsident“ durch die Wörter „Die Bezirksregierung“ ersetzt.
10. In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „der Regierungspräsident“ durch die Wörter „die Bezirksregierung“ ersetzt.
11. In § 7 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort „er“ durch das Wort „sie“ ersetzt.
12. In § 7 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „der Regierungspräsident“ durch die Wörter „die Bezirksregierung“ ersetzt.
13. In § 8 Abs. 1 Satz 2 werden die
Wörter „8. Januar 1975 (GV. NRW. S. 12)“ durch die Wörter „25.
September 2001 (GV. NRW. S. 708)“ ersetzt.
14. § 8 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Für die Beseitigung
von Tierkörpern von verendetem und von tot geborenem Vieh im Sinne des
Tierseuchengesetzes werden von den Tierbesitzern Entgelte in Höhe von 25 % der
Kosten für das Verarbeiten in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt erhoben. Die
verbleibenden Beseitigungskosten im Sinne von § 1 Abs. 2
Tierkörperbeseitigungsgesetz tragen die Kreise und kreisfreien Städte, soweit
nicht ein anderer Kostenträger eintritt.“
15. Nach § 8 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Die Regelung des
Absatzes 4 tritt am 31. Dezember 2008 außer Kraft.“
16. In § 10 werden die Wörter „Der Regierungspräsident“ durch die Wörter „Die Bezirksregierung“ ersetzt.
17. In § 11 Abs. 1 werden die Wörter „der Regierungspräsident“ durch die Wörter „die Bezirksregierung“ ersetzt.
18. In § 12 werden die Wörter „der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ durch die Wörter „das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ ersetzt.
19. In § 13 werden die Wörter „der
Regierungspräsident“ durch die Wörter „die Bezirksregierung“
ersetzt.
Artikel
2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom
1. Januar 2004 in Kraft.
Düsseldorf, den 30. März 2004
Die
Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Peer S t e i n b r ü c k
(L. S.)
Die
Ministerin
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bärbel H ö h n
GV.
NRW. 2004 S. 153