Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 15 vom 26.6.2018 Seite 365 bis 372
Umlagensatzung 2018 des ZV VRR Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
III.
Umlagensatzung 2018 des ZV VRR
Bekanntmachung
des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Vom 9. Mai 2018
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Umlagensatzung 2018 mit Datum vom 14. Februar 2018 und die Satzung zur Änderung der Umlagensatzung 2018 mit Datum vom 30. April 2018 genehmigt.
Die Umlagensatzung und der nachfolgende Hinweis nach § 7 Absatz 6 GO NW werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NW am Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 GO NW nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:
1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
3. der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die genehmigte Umlagensatzung sowie die Änderung der Satzung zur Änderung der Umlagensatzung des ZV VRR 2018 stehen auf der Homepage des VRR zum Download als PDF-Datei unter folgendem Link zur Verfügung:
http://www.vrr.de/imperia/md/content/dervrr/satzungen/umlagensatzung_zv_vrr_2018.pdf
9. Mai 2018
Erik O. S c h u l z
Vorsitzender der Verbandsversammlung
- MBl. NRW. 2018 S. 369