17.05.2018 |
Anspruch auf Duldung zum Zweck der Ausbildung nach § 60a Abs. 2 Satz 4ff. AufenthG und auf anschließende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Abs. 1a und 1b AufenthG (3+2-Regelung) Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration – 512-39.06.13-1-18-033 (2602) |