Historische SGV. NRW.
Obsolet durch Fristablauf.
§ 13
Verwaltungsvorschriften
Das Finanzministerium kann die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlassen.
GV. NRW. S. 242, in Kraft getreten am 11. Juli 2007. Obsolet durch Fristablauf. |
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