Historische SGV. NRW.

Verordnung zur Durchführung der Prüfung von Sprachkenntnissen nach der Richtlinie 2005/36/EG und für Drittstaatenangehörige für den Bereich der nichtakademischen Heilberufe (DV-Sprachprüf-NRW) vom 20.11.2007

Aufgehoben durch Verordnung vom 7. August 2023 (GV. NRW. S. 1034), in Kraft getreten am 26. August 2023.




§ 1
Anwendungsbereich

Die Verordnung regelt die Durchführung der Prüfung der für die vorübergehende Dienstleistung und zeitlich nicht eingeschränkten Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse der bundesrechtlich geregelten nichtakademischen Heilberufe sowie für die in § 1 Abs. 2 Berufsanerkennungsdurchführungsgesetz und sonstigen reglementierten nichtakademischen Gesundheitsberufe.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 572, in Kraft getreten am 7. Dezember 2007.
Aufgehoben durch Verordnung vom 7. August 2023 (GV. NRW. S. 1034), in Kraft getreten am 26. August 2023.