Historische SGV. NRW.
Obsolet durch Fristablauf.
§ 36
Umschulung
Diese Prüfungsordnung gilt sinngemäß auch für Umschulungsverhältnisse im Ausbildungsberuf „Straßenwärter/Straßenwärterin“.
GV. NRW. 2009 S. 314. |
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Obsolet durch Fristablauf.
§ 36
Umschulung
Diese Prüfungsordnung gilt sinngemäß auch für Umschulungsverhältnisse im Ausbildungsberuf „Straßenwärter/Straßenwärterin“.
GV. NRW. 2009 S. 314. |
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