Historische SGV. NRW.

Verordnung über Zuständigkeiten des Rhein-Kreises Neuss und der Bezirksregierung Münster im Bereich des Lastenausgleichs vom 24.05.2011

Obsolet durch Fristablauf.




§ 3

Bei der Bezirksregierung Münster wird eine Beschwerdestelle für den Lastenausgleich nach § 310 Absatz 3 Satz 2 des Lastenausgleichsgesetzes  mit landesweiter Zuständigkeit eingerichtet.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 274, in Kraft getreten am 1. Januar 2012.

Obsolet durch Fristablauf.