Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Laufbahnrichtlinien vom 15. Dezember 2016 (GV. NRW. 2017 S. 308), in Kraft getreten am 4. März 2017.
§ 9
Dienstliche Beurteilung
Für die Beurteilung der DO-Angestellten ist die Dienstvereinbarung über die dienstliche Beurteilung der Beamten, DO-Angestellten und Beschäftigten der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Teil 2
Nichttechnischer Verwaltungsdienst
1. Mittlerer Dienst
GV. NRW. S. 471, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1.
September 2011. |
|