Historische SGV. NRW.
Obsolet.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen
Jahren erforderlich ist, wird auf 32.319.250
EUR
festgesetzt.
GV. NRW. S. 489. |
|