Historische SGV. NRW.
Obsolet.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen
Jahren erforderlich ist, wird auf 278.329.529 EUR
festgesetzt.
GV. NRW. S. 220. |
Obsolet.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen
Jahren erforderlich ist, wird auf 278.329.529 EUR
festgesetzt.
GV. NRW. S. 220. |