Historische SGV. NRW.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2012 vom 19.06.2012

Obsolet.




§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung

in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000.000 EUR

festgesetzt.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 220.