Historische SGV. NRW.

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2012, 2013 und 2014 (EStGemAntV 2012, 2013 und 2014) vom 12.06.2012

Obsolet durch Fristablauf.




§ 4
Berechnung und Anweisung

(1) Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nach § 1, Ausgleichsbeträge nach § 2, Zahlungen nach § 3 und die Gewerbesteuerumlage sind vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) zu berechnen.

(2) Das Ministerium für Inneres und Kommunales stellt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die anzuweisenden Beträge fest und regelt die Auszahlung an die Gemeinden.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 208, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 2012.
Obsolet durch Fristablauf.