Historische SGV. NRW.
Aufgehoben d. GFG 2013 (GV. NRW. S. 167).
§ 3
Vorwegabzug
Von der nach § 2 ermittelten Finanzausgleichsmasse werden
1. für die im Haushaltsjahr 2012 vom Land für die Gemeinden und Gemeindeverbände aufgrund gesetzlicher Vorschriften und vertraglicher Vereinbarungen zu entrichtenden Tantiemen in Höhe von 3 600 000 EUR und
2. für die kommunale Beteiligung an der Finanzierung der Konsolidierungshilfen nach § 2 Absatz 3 Stärkungspaktgesetz Mittel in Höhe von 65 440 000 EUR abgezogen.
GV. NRW. S. 568, in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar
2012. |
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