Historische SGV. NRW.

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2014 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 - GFG 2014) vom 18.12.2013

Aufgehoben durch GFG 2014 vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 933), in Kraft getreten am 1. Januar 2015.




§ 23
Umlagegrundlagen für Schlüsselzuweisungen

Die Umlagegrundlagen zur Ermittlung der normierten Ertragskraft im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sind

1. für die Kreise

a) die Steuerkraftmesszahlen der kreisangehörigen Gemeinden und

b) die zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden;

2. für die Städteregion Aachen

a) die Steuerkraftmesszahlen der regionsangehörigen Gemeinden und

b) die zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der regionsangehörigen Gemeinden

abzüglich

c) der Steuerkraftmesszahl der Stadt Aachen und

d) der zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der Stadt Aachen;

3. für die Landschaftsverbände

a) die Steuerkraftmesszahlen der Gemeinden und

b) die zu veranschlagenden Schlüsselzuweisungen der Gemeinden und Kreise.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2014 (GV. NRW. S. 860).
Aufgehoben durch GFG 2014 vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 933), in Kraft getreten am 1. Januar 2015.