Historische SGV. NRW.
Obsolet.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf |
243.191.150 EUR |
festgesetzt.
GV. NRW. S. 287. |
Obsolet.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf |
243.191.150 EUR |
festgesetzt.
GV. NRW. S. 287. |