Historische SGV. NRW.

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 (EStGemAntV 2015, 2016 und 2017) vom 16.12.2014

Obsolet durch Fristablauf.




§ 4
Berechnung und Anweisung

(1) Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nach § 1, Ausgleichsbeträge nach § 2, Zahlungen nach § 3 und die Gewerbesteuerumlage sind vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT. NRW) zu berechnen.

(2) Das für Kommunales zuständige Ministerium stellt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die anzuweisenden Beträge fest und regelt die Auszahlung an die Gemeinden.

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 1. Januar 2015 (GV. NRW. 2014 S. 897).

Obsolet durch Fristablauf.