Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Verordnung vom 27. April (GV.NRW. S 454), In Kraft getreten am 8. Mai 2021.
§ 1
Repräsentative Tarifverträge
Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs auf Straße und Schiene sind die in der Anlage 1 aufgeführten Tarifverträge repräsentativ.
In Kraft getreten am 30. April 2016 (GV. NRW. S. 196). |