Historische SGV. NRW.
Verordnung über die Ermächtigung des Finanzministeriums zum Erlaß der Rechtsverordnung zur Festsetzung einer angemessenen Gebühr für die Hinterlegung der Verkaufsprospekte bei der Hinterlegungsstelle vom 01.09.1992
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Dritten, Vierten und Fünften Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 370); in Kraft getreten am 30. April 2005.
§ 1
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung eine
angemessene Gebühr für die Hinterlegung der Verkaufsprospekte bei der
Hinterlegungsstelle festzusetzen, wird auf das Finanzministerium übertragen.
Fußnoten:
Fn1
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GV. NW. 1992 S. 342.
Aufgehoben durch
Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Dritten, Vierten und Fünften
Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten
Verordnungen (GV. NRW S. 370); in Kraft getreten am 30. April 2005.
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Fn2
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GV. NW. ausgegeben am 25. September 1992.
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