Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Gesetz vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 52); in Kraft getreten am 26. Februar 2005.
§ 11
Befreiung kirchlicher Stiftungen
Die Befugnisse der Stiftungsaufsichtsbehörden nach diesem Titel bestehen nicht gegenüber kirchlichen Stiftungen. Entsprechendes gilt für die den kirchlichen Stiftungen gleichgestellten Stiftungen.
3. Titel
Satzungsänderung, Erlöschen
GV. NW. 1977 S. 274. |
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§ 34 Satz 2 gegenstandslos; Aufhebungsvorschriften. |