Historische SGV. NRW.
Außer Kraft getreten durch Satzung vom 19.03.2021 (GV. NRW. S. 606).
§ 11a
Transparenz
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) informiert auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM)
1. über Name und Anschrift der Unternehmen, die jedenfalls unter den Anwendungsbereich dieser Satzung fallen,
2. unter Beachtung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen an Verfahren Beteiligter über Maßnahmen nach § 7.
DRITTER ABSCHNITT
Zuweisung drahtloser Übertragungskapazitäten
In Kraft getreten am 14. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 850). Außer Kraft
getreten durch Satzung vom 19.03.2021 (GV. NRW. S. 606). |