Historische SGV. NRW.

Gesetz zur Förderung der digitalen Infrastruktur von Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen (Ersatzschulinfrastrukturfördergesetz Nordrhein-Westfalen) vom 15.12.2016

Obsolet.




§ 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Die Ministerpräsidentin

Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung

Der Minister
für Inneres und Kommunales

Für den Finanzminister
der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Fußnoten:

Fn 1

In Kraft getreten am 28. Dezember 2016 (GV. NRW. S. 1154).
Obsolet.