Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in Kraft getreten am 30. April 2005.
§ 1
Für die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Preußisch Oldendorf (Kreis Minden-Lübbecke, Land Nordrhein-Westfalen) und der Gemeinde Bad Essen (Landkreis Osnabrück, Land Niedersachsen) über die Aufnahme und Klärung von Abwasser aus dem Ortsteil Büscherheide der Gemeinde Bad Essen durch die Stadt Preußisch Oldendorf ist der Oberkreisdirektor als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Minden zuständig.