Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in Kraft getreten am 30. April 2004.
§ 20 (Fn 4)
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft (Fn 5).
(2) Aufgrund früheren Rechts gebildete Umlegungsausschüsse und der Obere Umlegungsausschuß bestehen für die Amtszeit, für welche die Mitglieder bestellt worden sind, fort.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Stellvertreter des
Ministerpräsidenten
Der Minister
für Landes- und Stadtentwicklung