Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in Kraft getreten am 30. April 2005.
§ 1
Die Gemeinde Rösrath, Rheinisch-Bergischer-Kreis, hat durch Erklärung auf die ihr durch Verordnung vom 29. November 1965 (GV. NW. S. 336) übertragenen Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde verzichtet. Dieser Verzicht wird am 1. Januar 1983 wirksam.