Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in Kraft getreten am 30. April 2005.
§ 1
Die dem Innenminister nach § 17 Abs. 2, § 21 Abs. 1 und Abs. 2 des Reichsheimstättengesetzes sowie nach § 24 Abs. 3 und § 52 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Reichsheimstättengesetzes zustehenden Befugnisse werden auf die kreisfreien Städte und die Kreise übertragen.