Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in Kraft getreten am 30. April 2005.
§ 2
Die dem Innenminister nach § 1 Abs. 2 und § 21 Abs. 3 des Reichsheimstättengesetzes sowie nach § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 12 Abs. 1, § 13, § 42 und § 47 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Reichsheimstättengesetzes zustehenden Befugnisse werden auf die Regierungspräsidenten übertragen. Sie sind auch zuständige Behörde nach § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Reichsheimstättengesetzes.