Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Dritten, Vierten und Fünften Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 370); in Kraft getreten am 30. April 2005.
§ 5
Erlass von Verwaltungsvorschriften
Das Finanzministerium und das Innenministerium werden ermächtigt, die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
GV. NRW. 2000 S. 316. |