Historische SGV. NRW.

Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 vom 12.11.2002

Obsolet durch Fristablauf.




§ 4
Schlussbestimmungen

Sofern die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 nicht stattfindet, entfällt die Verpflichtung zur Fortzahlung der Überschussbeträge. In diesem Fall sind die bis zum Zeitpunkt der sich darauf beziehenden Feststellung durch die FIFA nicht verbrauchten Mittel, einschließlich etwaiger bis dahin angefallener Zinserträge, vom DFB zu erstatten.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2002 S. 536; 15.11.2005 (GV. NRW. S. 928).

Obsolet durch Fristablauf.

Fn 2

§ 1 Abs. 1 neu gefasst durch Art.1 des ÄndStaatsvertrages v. 15.11.2005 (GV. NRW. S. 928).