Historische SGV. NRW.

Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2000, 2001 und 2002 vom 21.03.2000

Aufgehoben am 19.08.2003 15:00:14.




§ 3
Anweisungstermine

(1) Der den Gemeinden für die Haushaltsjahre 2000, 2001 und 2002 zustehende Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist zu den in Anlage 2 festgesetzten Terminen anzuweisen.

(2) Auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für die einzelnen Haushaltsjahre sind an die Gemeinden Abschlagszahlungen zu den in Anlage 2 festgesetzten Terminen anzuweisen. Die Höhe der Abschlagszahlungen zu den in Anlage 2 festgesetzten Terminen ist unter Berücksichtigung des vierteljährlichen Ist-Aufkommens an Lohnsteuer, veranlagter Einkommensteuer sowie des Zinsabschlages zu berechnen. Eine Vorauszahlung auf die Schlussabrechnung ist im jeweils vierten Quartal zu den in Anlage 2 festgesetzten Terminen in Höhe der Abschlagszahlung für das jeweils dritte Quartal anzuweisen.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2000 S. 321.Aufgehoben durch VO v. 8. Juli 2003 (GV. NRW. S. 383), in Kraft getreten mit Wirkung v. 1. Januar 2003.