Historische SGV. NRW.

Verordnung über die Teilnahme des Landes Nordrhein-Westfalen an der Erprobung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ vom 13.09.2005

Obsolet durch Fristablauf.




§ 1

Von der Möglichkeit, eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE nach Maßgabe der nach § 6 e Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung zu erteilen, wird Gebrauch gemacht.

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 783, in Kraft getreten am 28. September 2005.

Obsolet durch Fristablauf.