Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 15.8.2024
§ 2
Inkrafttreten, Berichtspflicht
Dieses Gesetz tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft. Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet im Einvernehmen mit dem Innenministerium der Landesregierung erstmalig zum 28. Dezember 2012 und danach alle fünf Jahre über die Erfahrung mit dieser Zuständigkeitsregelung.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Die Ministerin
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Der Innenminister
Der Minister
für Generationen, Familie,
Frauen und Integration
Der Minister
für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
GV. NRW. S. 861, in Kraft getreten am 28. Dezember 2009. |
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