Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 30.5.2024
Artikel 6
Ausstattung
Das Land Hessen stellt die Räumlichkeiten und die Sachausstattung zur Verfügung, die für den Betrieb der GÜL erforderlich sind. Hierzu zählt auch unterstützendes Personal.
GV. NRW. S. 553, ausgegeben am 21. November 2011. |
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